Kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinem sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB.
Bei Theateraufführungen handelt es sich um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen. Tickets/Karten solcher Veranstaltungen unterliegen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinem sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Online-Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Theatersommer bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten. Der Theatersommer hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behält der Theatersommer weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungsgebühren.